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Freies Radio StHörfunk e.V. • 97,5 FM in Schwäbisch Hall & 104,8 FM in Crailsheim
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Selbstorganisation
Statuten des Redaktionsplenums

1 - Das Redaktionsplenum, genannt Radiotreff,dient der Umsetzung der Allgemeinen Programmrichtlinien bei Radio StHörfunk und der Umsetzung der dort beschriebenen Ziele. Dies gilt sowohl für die inhaltliche Arbeit als auch für die strukturelle und formale Gestaltung des Redaktionsplenums wie für den persönlichen Umgang miteinander. Das Redaktionsplenum soll das Zusammengehörigkeitsgefühl der RedakteurInnen untereinander stärken, Austausch ermöglichen und Gemeinschaft fördern.

2 - Das Redaktionsplenum verfolgt kritisch das Geschehen im Sender und fördert dessen Entwicklung in freiheitlicher, emanzipatorischer, multikultureller und gemeinschaftlicher Richtung. Es sollen hier auch untereinander auftretende autoritäre und hierarchische Tendenzen aufgedeckt und bekämpft werden. Dies gilt auch für den Umgang miteinander.

3 - Während des Redaktionsplenums herrscht Rauchverbot. Personen unter dem offensichtlichen Einfluss von Alkohol oder sonstiger Drogen werden von der Teilnahme an der Diskussion ausgeschlossen.

4 - Die Aufgaben des Redaktionsplenums sind die Programmplanung, Regelungen auch in den Räumen des Radios zu treffen, Aktionen, wie Infotische, mobiles Sendestudio oder Jubiläen zu planen sowie die Selbstkontrolle des Senders. Als höchstes redaktionelles Entscheidungsgremium ist es allein befugt, Sendungen abzusetzen.

5 - Das Redaktionsplenum ist beschlussfähig, wenn mehr als vier RedakteurInnen anwesend sind. Seine Entscheidungen sind für alle StHörfunkerInnen bindend.

6 - Im Redaktionsplenum wird grundsätzlich der Konsens angestrebt. Ist nach ausgiebiger Diskussion und unter Beachtung aller wichtigen Aspekte und Meinungen keine Konsensentscheidung möglich, wird mit einfacher Mehrheit entschieden. JedeR anwesende RedakteurIn hat eine Stimme. Jede anwesende Redaktion wird im Protokoll erwähnt. Beschlüsse des Redaktionsplenums können nur mit 2/3-Mehrheit der anwesenden RedakteurInnen rückgängig gemacht werden. Jede Sendung ist als eigene Redaktion einzelvertretungsberechtigt.

7 - Zwei RedaktionskoordinatorInnen sind Ansprechpartner für alle Redaktionen den Sendebetrieb betreffend. Sie werden vom Redaktionsplenum bis zu einem Antrag auf Neuwahl gewählt.

8 - Die RedaktionskoordinatorInnen sind dem Redaktionsplenum für die regelmäßige Einladung per E-Mail verantwortlich. Die Einladung mit der voraussichtlichen Tagesordnung ist eine Woche im voraus zu verschicken, das Protokoll spätestens eine Woche nach dem Redaktionsplenum. Die RedaktionskoordinatorInnen sorgen für die Gesprächsleitung und Erstellung eines Protokolls beim Redaktionsplenum. Sie wirken bei der Erstellung des Sendeplans mit.

10 - EinE vom Redaktionsplenum gewählteR ChefredakteurIn ist verpflichtet, Verstöße gegen die Programmrichtlinien dem Redaktionsplenum bekannt zu machen und die Dokumentation darüber vorzuführen. Sie/ Er kann bei besonders schwerwiegenden Verstößen eine Sendung bis zum nächsten Plenum aussetzen. Dort soll gemeinsam über etwaige Verstöße gegen die Programmrichtlinien entschieden werden. Sie/Er wird vom Redaktionsplenum bis zu einem Antrag auf Neuwahl gewählt.

11 - In der Regel tagt das Redaktionsplenum immer am ersten feiertagsfreien Donnerstag im Januar, April, Juli und Oktober um 19 Uhr. Auf Antrag können auch Sonderplenen stattfinden.

12 - Dieses Statut kann auf Antrag mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden RedakteurInnen verändert oder ergänzt werden.