Die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall (BESH) lieferte sich in den vergangenen Monaten einen Rechtsstreit mit einem lokalen Fleischhändler.
Dieser hatte seine Fleischwaren unter den Kollektivmarken „Hohenloher Weiderind“ und „Hohenloher Landschwein“ verkauft. Die BESH sah die Bedingungen, die man für die Benutzung dieses Namens erfüllen muss, nicht eingehalten. Nachdem das Landgericht Stuttgart vorerst die Klage abwies, gab das Oberlandesgericht in zweiter Instanz der BESH recht.
Larissa Mannheim sprach für Fokus Südwest mit dem Vorsitzenden der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft, Rudolf Bühler, über die Gründe, die zur Klage führten, die Kollektivmarken und was man mit der Klage erreichen wollte.
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