Mediathek +7
Kontakt
Freies Radio StHörfunk e.V. • 97,5 FM in Schwäbisch Hall & 104,8 FM in Crailsheim
Jetzt läuft:

Bildung
Kein Recht auf Wunschschule

Stuttgart. Schüler haben keinen Anspruch auf ihre Wunschschule. Am vergangenen Mittwoch passte der Landtag das Schulgesetz an. Im März werden Eltern von Viertklässlern wieder ihre Kinder an weiterführenden Schulen anmelden. Nicht jedes Kind kann an seiner Wunschschule angenommen werden.
Es soll aber nicht zu Streitfällen kommen. Deswegen passte der Landtag am Mittwoch das Schulgesetz an: Aus Gründen der Ressourceneinsparung dürfen Schüler an eine andere als ihre Wunschschule umgelenkt werden. Vor allem die SPD ist empört: Es sei nicht weniger als eine Beschneidung der freien Schulwahl, wenn Schülerzuweisungen in Zukunft aus Sparzwecken vorgenommen würden, klagte Daniel Born, der Bildungsexperte der SPD.
Bisher galt, dass Schüler dann auf andere Schulen verwiesen werden können, wenn die Aufnahmekapazität einer Schule erschöpft ist. Nun sollen Schüler auch dann umgelenkt werden dürfen, wenn die Gründung weiterer Klassen oder Lerngruppen aufgrund von Lehrermangel erschwert ist.
Bei den weiterführenden Schulen ist Schülerlenkung zulässig, wenn es sich um denselben Schultyp handelt. Born erklärte dagegen, dass es wichtig sei, nicht nur den Schultyp zu berücksichtigen, sondern auch das Schulprofil. Es mache einen gehörigen Unterschied, ob man ein Sportgymnasium oder ein humanistisches Gymnasium besuche.
Brigitte Lösch (Grüne) erklärte, mit den neuen Regelungen werde eine Balance zwischen effizientem Ressourceneinsatz und einem guten Bildungsangebot in der Fläche geschaffen. Die Schulwahlfreiheit bleibe oberste Prämisse.

Kategorie:

Meldungen