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Rente
Zunehmend drohende Altersarmut im Landkreis Schwäbisch Hall

Schwäbisch Hall. Rund 29.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Landkreis Schwäbisch Hall, also etwa 30 Prozent aller Beschäftigten im Landkreis, drohe in Zukunft Altersarmut, befürchtet die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). So wie sie heute arbeiten, werden diese Menschen nur eine Rente unterhalb der staatlichen Grundsicherung erhalten.

Die Schwelle für „Alters-Hartz-IV“ liegt im Landkreis Schwäbisch Hall bei aktuell 735 Euro im Monat. Dabei sind insbesondere die Kosten fürs Wohnen berücksichtigt. Dies geht aus einer Renten-Analyse des Pestel-Instituts hervor. Die Wissenschaftler aus Hannover haben dabei für die Gewerkschaft NGG amtliche Statistiken ausgewertet.

Demnach könnte die Zahl armutsgefährdeter Rentner im Landkreis Schwäbisch Hall künftig noch deutlich steigen, und zwar dann, wenn die durchschnittliche Rente bis zum Jahr 2030 auf nur noch 43 Prozent des Einkommens abfallen sollte. Dann gäbe es mehr als 41.000 Menschen, die nach 45 Beitragsjahren bei einer Rente unterhalb der Grundsicherung landen, so das Pestel-Institut.

Burkhard Siebert, Geschäftsführer der NGG-Region Heilbronn, spricht von „alarmierenden Zahlen“. Wer ein Leben lang gearbeitet habe, müsse später auch von seiner Rente leben können. Die Bundesregierung hat eine Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis lediglich 2025 vereinbart. Das reiche nicht aus, meint Siebert. Die Große Koalition müsse das Rentenniveau längerfristig stabilisieren und möglichst anheben.

Zugleich sieht die NGG die Arbeitgeber in der Pflicht. Klar sei, dass „aus Mini-Löhnen keine Spitzen-Renten werden“, betont Siebert. Gerade in Branchen wie dem Gastgewerbe und Bäckerhandwerk müssten im Kreis Schwäbisch Hall viele Beschäftigte im Alter aufstocken. Hoteliers, Gastronomen und Bäckermeister sollten statt auf Aushilfen mit wenigen Wochenstunden lieber auf das Schaffen von regulären Vollzeitstellen setzen.

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