Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Wird ein Flug annulliert muss die Airline ihren Passagieren in der Regel eine Entschädigung zahlen. Ausnahmen hierzu legten die Karlsruher Richter eng aus.
Die Airlines können Ausgleichszahlungen vermeiden, wenn sie einen Ersatzflug anbieten. Dieser muss jedoch höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit sein Ziel erreichen.
Im konkreten Fall hatte die Singapore Airline einen Flug von Frankfurt nach Sydney annulliert. Der angebotene Ersatzflug der Lufthansa hatte jedoch 23 Stunden Verspätung.
Nach aktueller Rechtssprechung kann der Passagier jetzt beide Fluggesellschaften verklagen.
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