Heilbronn. In Baden-Württemberg soll die Katastrophenhilfe neu geregelt werden. Beschlossen wurde das von der grün-schwarzen Landesregierung.
Verheerende Überschwemmungen wie 2016 in Braunsbach sowie die jüngsten durch Frost verursachte Schäden für Winzer, Obst- und Gemüsebauern im Südwesten erhöhen den Druck auf die Politik.
„Erstmals werden neben Soforthilfen für Privatpersonen auch Soforthilfen für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft und Angehörige freier Berufe geregelt“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU).
Für Kommunen soll es einfacher werden, Landeshilfen nach Naturkatastrophen zu beantragen.
Ab 1. Januar 2018 treten die neuen Richtlinien in Kraft. Gelten werden sie zunächst bis Ende 2024.
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