Heilbronn. Das Jobcenter des Landkreises Schwäbisch Hall forderte von einer Zwölfjährigen nach dem Tod ihres Vaters 20.000 Euro Hartz-IV-Leistungen zurück.
Nun hat sich das Sozialgericht Heilbronn gegen diese Forderung ausgesprochen. Das Gericht erklärte, dass es für das Kind eine besondere Härte sei, als Erbin ihres Vaters in Anspruch genommen zu werden. Zudem scheitere die Forderung, da der Vermögenszuwachs erst erfolgt sei, nachdem es keinen Hartz-IV-Bezug mehr gegeben habe, so das Sozialgericht Heilbronn. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Der Vater der Zwölfjährigen hatte über einen begrenzten Zeitraum Hartz-IV-Leistungen bezogen und nach diesem Zeitraum eine höhere Geldsumme von einer Tante erhalten. Seine Tochter erbte nach dessen Tod im Frühjahr 2014 eine Summe von 35.000 Euro. Zu Beginn des Jahres 2015 stellte das Jobcenter dann eine Forderung von 20.000 Euro an das Mädchen.
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