Stuttgart. Der geplante Ausschluss der AfD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg beim Wahlvorschlag für die kommende Bundespräsidentenwahl scheint doch nicht so problemlos abzulaufen wie gedacht.
Am 12. Februar nächsten Jahres schickt der Landtag 80 seiner Mitglieder als Wahlmänner zur Wahl des deutschen Staatsoberhaupts nach Berlin. Über die Kandidatinnen und Kandidaten dürfen die Fraktionen selbst entscheiden. Man hatte im Konsens beschlossen, die AfD bei der Liste der Wahlvorschläge für die Auswahl der Wahlmänner nicht einzubeziehen.
Doch nun drohen Komplikationen. Vor allem die SPD sperrte sich gegen das gängige Verfahren, eine gemeinsame Liste für das Land Baden-Württemberg aufzustellen. Stimmen die Fraktionen jeweils über ihre eigenen Listen ab, ist allerdings die komplette Anwesenheit aller Mitglieder notwendig, um keinen Sitz zu verlieren.
Bei einer gemeinsamen Liste droht die Gefahr einer Kurzliste, zum Beispiel vom fraktionslosen Abgeordneten Wolfgang Gedeon. Dieser hätte nach seinem Ausschluss aus der AfD-Fraktion die Möglichkeit, eine Kurzliste zu bilden und so als Wahlmann nach Berlin zu reisen. Auch dies ist jedoch für die anderen Parteien inakzeptabel.
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