Stuttgart. Die Auseinandersetzungen um den Einfluss der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion (DITIB) auf die deutsche Innenpolitik vor dem Hintergrund des Rechtsrucks in der Türkei durch den zunehmend autokratischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hat gerade erst begonnen. Allein in 980 deutschen Moscheen werden von türkischen Imamen freitags zentrale Predigten aus Ankara verlesen. Das kann zu einem nicht zu unterschätzenden Integrationsproblem werden.
Vor kurzem wurde bekannt, dass 47 Prozent der in Deutschland lebenden Muslime mit türkischen Wurzel den Satz bejahen, dass die Gebote des Koran wichtiger seien als die Regeln des Staates und des Grundgesetzes. Die meisten fühlten sich wohl, aber in letzter Zeit würden die Ressentiments zunehmen, wie das Umfrageinstitut EMNID ermittelte.
Inzwischen gibt es auch in Baden-Württemberg Lehrerinnen, die infolge des Verfassungsgerichtsurteils von 2015 Kopftuch tragen, sofern die Schule das nicht wegen Gefährdung des Schulfriedens anders beschließt. Anders bei Rechtsreferendarinnen: Der neue CDU-Justizminister Wolf will aktuell die Neutralität vor Gericht bewahren. Das soll ein Gesetz regeln, das Kopftücher vor Gericht verbieten soll. Zunächst betrifft dies nur maximal zehn von insgesamt 700 Rechtsreferendarinnen, die bei ihrer Ausbildung im Gericht arbeiten.
Die Kleiderordnung ist in Verordnungen geregelt und schreibt für Justizangehörige Amtstracht vor. Richter und Staatsanwälte tragen schwarze Robe – und nach der Berufsordnung wäre bei Anwälten ein Kopftuch erlaubt. Allerdings müssten bei einer Verschärfung in einem Gesetz sämtliche religiösen Symbole gleich behandelt werden.
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