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Pfefferspray
Weiterhin ein polizeistrategisches Mittel

Stuttgart. Trotz der schlimmen Vorkommnisse am Schwarzen Donnerstag am 30. September 2010 im Schlosspark gegen S21-Demonstarnten hält die Polizei in Baden-Württemberg an der Verwendung des gefährlichen Reizgases Pfefferspray bei Demos in Stuttgart fest. Dies haben die renommierten Rechtsexperten Dieter Reicherter und Jürgen Bartle in der letzten Ausgabe der Kontext-Wochenzeitung untersucht.
Teilnehmer einer Aktion „Demo für alle“ im Kontext der Auseinandersetzungen um den neuen Bildungsplan berichteten von erheblichen Verletzungen durch den unverhältnismäßigen Polizeieinsatz. Der unbeteiligte Peter M. berichtete, dass er das aggressive Verhalten der Polizei mit Entsetzen registriert habe. Und auf die Frage an einen Beamten berichtete dieser, er sei Ausbilder und bringe seinen Polizeischülern auch bei, Pfefferspray auf Handschuhe zu sprühen, mit denen dann Demonstranten am Kopf angefasst werden. Das erlaube das Polizeigesetz.
Das Innenministerium weiß nichts von diesen Anwendungen und die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat wie bei vielen Polizeiübergriffen bei S21-Demos das Verfahren eingestellt, das Peter M. angestrengt hatte. Die zitierten Juristen und Buchautoren kritisieren diese Vorgänge. Sie waren 2015 durch ihr Buch „Unerhört – Ungeklärt – Ungesühnt“ bekannt geworden, in dem sie das Verhalten staatlicher Organe im Zusammenhang mit dem

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