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Strafverbüßung
Sechs elektronische Fussfesseln in BaWü

Tübingen. Eine Gruppe Tübinger Kriminalwissenschaftler hat sich mit einem überraschenden Ergebnis zur Haftgestaltung an die Öffentlichkeit gewandt, wie die Südwestpresse meldete. Als vor Jahren die elektronische Fußfessel als Möglichkeit für Häftlinge eingeführt wurde, ihre Haftstrafe in eingeschränkter Freiheit zu verbringen, waren die Erwartungen groß. Doch gibt es in Deutschland lediglich 74 Menschen, bei denen diese Strafverbüßung angewandt wird, davon nur sechs in Baden-Württemberg. Voraussetzung für die Elektronische Aufenthaltsüberwachung ist, dass eine Strafe von mindestens drei Jahren vollständig vollstreckt wurde und weiter keine Gefahr schwerer Straftaten, insbesondere Gewalt- und Sexualstraftaten besteht.
Für Bewährungshilfen und Führungsaufsichtsstellen bringe dies viel Arbeit und es sei bisher nicht nachgewiesen, dass dadurch neue Straftaten verhindert würden. Deshalb sei der Nutzen fraglich, wenn auch in Einzelfällen sinnvoll. Etwa bei der Auflage von Verbotszonen zum Schutz ehemaliger Opfer sei dies erkennbar, auch vorgeschriebene Gebotszonen als eingeschränkte Pflichtorte seien durch elektronische Überwachung gut zu kontrollieren. Immerhin würden die Grundrechte der Betroffenen erheblich eingeschränkt. In der Regel wird der Tagesablauf des Straftäters vorher in einem Wochenplan genau festgelegt und dann überwacht.

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