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Stalking
Stalker sind Kriminelle

Stuttgart. Ein großes und kriminelles Übel in der freien Bürgergesellschaft ist das vor allem von Männern ausgeübte Stalking. Darunter versteht man die gezielte Nachstellung und das beharrliche Verfolgen und Belästigen eines Menschen, dessen körperliche und seelische Unversehrtheit bedroht und geschädigt werden kann.
2007 wurde mit Strafrechtsparagraph 238 Stalking unter Strafe gestellt. Von bundesweit etwa 24.000 Fällen zählte die Polizei in Stuttgart im Jahr 2013 120 Fälle, 75 Prozent gegenüber Frauen, oft unter 21 Jahren. Leider werden nur zwei Prozent der potenziellen Straftäter verurteilt, da die Beweiserbringung schwierig ist: Die schwerwiegende psychische Belastung ist nicht leicht nachzuweisen. Es gibt Beratungsmöglichkeiten für Betroffene wie www.gemeinsamgegenstalking.de oder über www.polizei-beratung.de.
Eines ist klar: wenn die ersten Drohungen kommen, ist es sinnvoll, sich im Freundeskreis, in sozialen Netzwerken oder bei der Polizei aktiv und rechtzeitig Hilfe zu holen. Der Fachkoordinator häusliche Gewalt und Stalking in Stuttgart, Andreas Neher, empfiehlt, den Stalker oder die Stalkerin mit polizeilicher Unterstützung zur Rede zu stellen, wodurch in sieben von zehn Fällen das Stalking aufhöre.
Vielleicht hilft in Zukunft eine Verschärfung des Strafrechts, die von einer Petition auf www.change/stalkingparagraf gefordert wird. Mit rund 80.000 Unterschriften an Bundesjustizminister Heiko Maas wird gefordert, dass es für eine Strafermittlung ausreicht, wenn das Nachstellen von Stalkern zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Lebensgestaltung führt.

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