Stuttgart. Unmittelbar vor und nach Weihnachten werden die Finanzämter in Baden-Württemberg keine Steuern eintreiben. Dieser so genannte Weihnachtsfrieden sei bewährte Tradition im Land und unterstreiche das gute Miteinander zwischen Bürgern und der Verwaltung, sagte Finanzminister Nils Schmid.
Der Weihnachtsfrieden gilt vom 23. Dezember bis einschließlich 1. Januar. Während dieser Zeit werden die Mitarbeiter der baden-württembergischen Finanzämter auf Maßnahmen verzichten, die die Bürger besonders belasten. In dieser Zeit gibt es vor allem keine Vollstreckungen und Außenprüfungen.
Die gibt es lediglich dann, wenn etwa wegen einer Verjährung Fristen zu verstreichen drohen. Zudem erstrecke sich der „Weihnachtsfrieden“ nicht auf die Bekanntgabe von Steuerbescheiden, sagte Minister Schmidt. Diese Regelung habe sich bewährt, denn so würden auch Steuererstattungen nicht verzögert.
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