Stuttgart. Der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus, CDU, geht weiter juristisch gegen die Anwaltskanzlei Gleiss-Lutz vor. Mappus klagt vor dem Landgericht Stuttgart gegen die Anwaltskanzlei auf Schadenersatz, weil sie ihn beim Rückkauf von Anteilen des Karlsruher Energieversorgers EnBW durch das Land Baden-Württemberg im Jahr 2010 rechtlich beraten hatte.
Mappus hatte den Rückkauf am Landtag vorbei abgewickelt. Laut Staatsgerichtshof habe es sich bei der Umgehung des Parlaments um einen verfassungswidrigen Vorgang gehandelt. Darauf sei er von den Rechstberatern nicht hingewiesen worden, meint Mappus. Deshalb verlangt er Schadenersatz.
Anwalt Martin Schockenhoff von Gleiss-Lutz hatte vor dem EnBW-Untersuchungsausschuss des Landtags jedoch ausgesagt, dass die Juristen Ende November 2010 sehr wohl vor einer Umgehung des Landtags gewarnt hätten. Mappus habe dennoch die Entscheidung gefällt, diesen Weg zu beschreiten.
Der Streitwert der Schadenersatzklage wurde auf rund 500 000 Euro festgelegt. Allerdings geht es in diesem Verfahren erst einmal generell um die Frage, ob Mappus Anspruch auf Schadenersatz hat. Sollte dem stattgegeben werden, könnte er in einem zweiten Verfahren versuchen, konkrete Geldsummen von den Anwälten einzuklagen – insofern er sich vorher nicht doch noch einvernehmlich mit ihnen einigen sollte.
Was die Löschung früherer E-Mails von Mappus im Staatsministerium betrifft, konnte der Ex-Ministerpräsident einen juristischen Sieg verzeichnen: Vor kurzem wurden die Mails dem Landesarchiv übergeben und damit gewissermaßen zur Löschung freigegeben. Allerdings existieren die Mails bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft noch in Papierform wegen anhaltender Ermittlungen gegen Mappus wegen des Untreueverdachts beim EnBW-Deal.
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