Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Baden-Württembergs früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus wegen Untreueverdachts eingestellt. Es habe laut Ermittlungsbehörde kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden können.
Von den Stuttgarter Staatsanwälte waren im Juli 2012 Ermittlungen aufgenommen worden, weil Mappus Ende 2010 beim Rückkauf von Anteilen des Karlsruher Energieversorgers EnBW von der französischen EDF mit 4,7 Milliarden Euro möglicherweise zu viel gezahlt und damit dem Land Baden-Württemberg geschadet haben soll.
Ebenso wurden nun auch die Verfahren gegen den früheren Staatsminister Helmut Rau und den ehemaligen Finanzminister Willi Stächele, beide CDU, wegen Untreueverdachtes eingestellt. Zwar hätten sie es genauso wie Mappus unterlassen, vor der Unterzeichnung des Vertrages genau zu prüfen und eine Bewertung vorzunehmen.
Ein vorsätzliches Handeln sei laut Staatsanwaltschaft mit Blick auf einen Vermögensschadens zum Nachteil des Landes Baden-Württemberg nicht nachweisbar. Genau dies wäre eine zwingende Voraussetzung für den Tatbestand der Untreue gewesen. Fahrlässiges Verhalten sei dagegen nicht strafbar.
Außerdem sei, so die Staatsanwaltschaft, auch dem damaligen Mappus-Berater und -Intimus, Dirk Notheis von der Investmentbank Morgan Stanley, kein Verdacht der Beihilfe zur Untreue nachzuweisen.
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