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Ombudsstelle
Kinder- und Jugendhilfe

Stuttgart. Die Landesregierung hat eine Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Dies teilte Landessozialministerin Katrin Altpeter in dieser Woche in Stuttgart mit. Die Stelle wird vom Stiftungsrat Kinderland gefördert und soll für das ganze Land zuständig sein.
Ein Ombudsmann bzw. eine Ombudsfrau ist eine unabhängige Schiedsperson. Die Ombudsstelle in der Kinder- und Jugendhilfe ist als unabhängige Beschwerdestelle geplant, sagte Altpeter. Sie soll angerufen werden, wenn sich junge Menschen durch einen öffentlichen oder freien Träger der Jugendhilfe benachteiligt sehen oder wenn sie sich nicht ausreichend betreut füholen.
Die Stelle sei notwendig, so Altpeter, weil es immer wieder zu Konfrontationen komme, und zwar zwischen dem Jugendamt auf der einen und Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten auf der anderen Seite. Damit will die Ministerin die Rechte der Betroffenen in der Kinder- und Jugendhilfe weiter sichern. Ombudsschaftliche Verfahren könnten hier viel dazu beitragen und zugleich die Jugendämter entlasten.
Ombudsstellen mit vergleichbarer Zielsetzung bestehen bisher nur in Berlin und in Nordrhein-Westfalen.

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