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Urteil
Landesgericht erklärt Mietpreisbremse für ungültig

Stuttgart. Das Stuttgarter Landesgericht erklärte die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg für ungültig. Bereits vor dem Urteil kündigte die Regierung Konsequenzen an.
Der Grund für die Entscheidung des Gerichts sei, dass eine nötige Veröffentlichung der Begründung für die Mietpreisbremse fehle. Eine Veröffentlichung sei notwendig, um die Entscheidung der Landesregierung nachvollziehen zu können, warum die Mietpreisbremse in einem bestimmten Gebiet gelte. Außerdem diene eine Begründung dem Grundrechtsschutz der VermieterInnen. Diese seien durch die Mietpreisbremse in der ökonomischen Nutzung ihres Eigentums eingeschränkt. Ohne eine Begründung wären diese nicht im Stande, ihre Rechte sachgemäß wahr zu nehmen.
Das Landgericht bestätigte damit ein Urteil, dass bereits im Oktober vom Stuttgarter Amtsgericht gefällt wurde. Darauf reagierte die Landesregierung bereits im Dezember und kündigte an, eine neue Verordnung zu erlassen. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) entspricht damit den Wünschen des Mieterbundes und enttäuscht die Mitglieder des Vereins „Haus und Grund“. Dieser hatte gefordert, „die Landesregierung sollte den Mut und die Einsicht haben, dieses untaugliche Instrument zu beseitigen“.
Im vergangenen Jahr hatten bereits die Landesgerichte in Bayern, Hessen und Berlin die dort geltende Mietpreisbremse für unwirksam befunden.

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