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Flüchtlinge
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg fordert Schule für Alle

Stuttgart. In einer aktuellen Kampagne fordern der Flüchtlingsrat und der Freundeskreis Asyl gemeinsam mit „Pro Asyl“ und der Lehrergewerkschaft GEW das Grundrecht auf Bildung ein. Das neue Schuljahr hat begonnen, doch viele geflüchtete Kinder, Jugendliche und Heranwachsende sind außen vor.
Für sie herrscht Lageralltag statt Schulalltag – obwohl sie seit Monaten, zum Teil schon über ein Jahr in Deutschland leben. Bundesweit sind zehntausende junge Menschen betroffen. Besonders viele jüngere Kinder im Alter ab sechs Jahren finden sich darunter – insbesondere wenn diese Kinder in Aufnahmeeinrichtungen leben, noch nicht auf Kommunen oder Bezirke verteilt wurden, und daher in einigen Ländern nicht der Schulpflicht unterliegen.
Darunter befinden sich auch 16- bis 27-jährige Flüchtlinge, unter ihnen etliche, die als unbegleitete Minderjährige eingereist sind. Sie brauchen Zugang zur Schule, um eine Ausbildung oder ein Studium beginnen zu können. Sie warten vergeblich darauf, ihren im Herkunftsland begonnenen Bildungsweg fortzusetzen – und zum Teil auf ihre erste Schultüte.
Die VAB-Stunden – abgekürzt für „Vorbereitung, Arbeit, Beruf“ – wurden von 25 auf 20 pro Woche gekürzt. Dies sei inakzeptabel, so die Verbände. Im Auftrag von UNICEF erstellte Lageberichte des Bundesfachverbands umF, also: unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, zeigen, dass Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen monatelang systematisch vom Regelschulbesuch ausgeschlossen werden.
In vielen Bundesländern werden Personen aus so genannten sicheren Herkunftsländern langfristig oder dauerhaft in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. Sie erhalten, wenn überhaupt, einen Ersatzunterricht für wenige Stunden am Tag, eine Schule besuchen sie meist nicht.
Diese Praxis sei gleich ein mehrfacher Rechtsverstoß, finden die Verbände. Das Recht auf Bildung sei ein Grundrecht. Es ist im Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und auch in Artikel 14 der EU-Aufnahmerichtlinie von 2013 festgeschrieben.

 

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