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Deutsches Kinderhilfswerk
Schutz und Förderung von Flüchtlingskindern
Berlin. Das Deutsche Kinderhilfswerk forderte im Vorfeld Ministerpräsidentenkonferenz, die in der vergangenen Woche stattgefunden hatte, und der Kultusministerkonferenz die Bundesregierung und die Bundesländer auf, Flüchtlingskinder in Deutschland durch gesetzliche Maßnahmen besser zu fördern und zu schützen. Laut Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, werde seit vielen Monaten umfassend über Integrations- und Schutzkonzepte für Flüchtlingskinder diskutiert – Fortschritte seien aber an vielen Stellen nicht zu erkennen.
Man brauche keine weiteren Prüfaufträge, sondern gesetzliche Bestimmungen zum Wohle der Kinder, wie eine von der Bleibeperspektive unabhängige Schulpflicht und Zugang zu Kindertageseinrichtungen und Integrationsangeboten. Längst überfällig sei auch eine bundesgesetzliche Verankerung von Maßnahmen für einen besseren Schutz von Flüchtlingskindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerks wird das geplante Integrationsgesetz seinem Namen an vielen Stellen nicht gerecht. Ein die Integration beförderndes Gesetz sollte die Bildungsintegration als Schlüsselfaktor anerkennen. Außerdem dürften bei der Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten Flüchtlingskindern keine Kostensenkungen auf deren Rücken durchgesetzt werden.
Eine dem Kindeswohl entsprechende, bedarfsgerechte Versorgung und Betreuung werde durch die individuellen Hilfen der derzeit gesetzlichen Standards im Kinder- und Jugendhilfegesetz ermöglicht. Daran darf aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nicht gerüttelt werden.

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