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Stuergesetz
Kirchensteuerrecht soll Lebenspartnerschaften gleichstellen

Stuttgart. Der Ministerrat hat in dieser Woche Änderungen zum Kirchensteuergesetz beschlossen. Danach werden künftig gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften der Ehe gleichgestellt. Es dreht sich hier vor allem um das so genannte Ehegattensplitting, das Lebenspartner im Kirchensteuerrecht bislang noch nicht nutzen konnten.
Die Gleichstellung beider Partnerschaftsformen im Steuerrecht war im vergangenen Jahr vom Bundesverfassungsgericht gefordert worden. Damals wurden Lebenspartnerschaft und Ehe bereits bei der Einkommenssteuer gleichgestellt. Nun soll das auch bei der Kirchensteuer passieren. Der entsprechende Beschluss des Ministerrats in Stuttgart war deshalb nötig, weil die Bundesländer ihre Kirchensteuergesetze eigenständig regeln.

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